Gastroenterologen wählen neuen Vorstand des Berufsverbandes
Kräfte bündeln, Zukunft sichern
(v. li. n. re.) Dr. med. Dietrich Hüppe, Herne (1. Vorsitzender);
Dr. med. Thomas Eisenbach, Leverkusen (2. Vorsitzender);
Prof. Dr. med. Birgit Kallinowski, Schwetzingen (Pressebeauftragte);
Dr. med. Franz-Josef Heil, Andernach (Schatzmeister)
Die Bedeutung des bng (Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen) begründet sich sowohl durch seine Mitgliederzahl wie auch durch seine inhaltliche und wissenschaftliche Reputation. Ein bng-eigenes QM-System konnte eingeführt werden. Zudem haben die Gastroenterologen in den letzten 5 Jahren auch wirtschaftliche Fortschritte gemacht. Die Vorsorgekoloskopie wurde in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen. Durch Implementierung der Koloskopie in den Katalog des „ambulanten Operierens“ konnte eine extrabudgetäre Honorierung erreicht werden. Der bisherige bng-Vorstand hat diesen Prozess aktiv begleitet und gefördert. Dafür gilt ihm unser Dank und Respekt.
Politik gegen niedergelassenen Facharzt
Die aktuelle Honorarreform nivelliert diese Honorarerfolge jedoch auf mittlerem Niveau. Sicher profitieren einige Praxen von der Honorarreform, andere erleiden jedoch erhebliche Honorarverluste. Diese Honorarreform ist direkte Folge der Gesundheitsreform. Der Gestaltungsspielraum der KBV und regionalen KVen ist sehr gering, gleichzeitig muss das KV-System diese Honorarreform umsetzen (und diskreditiert sich damit gegenüber ihren Mitgliedern selbst). Diese Situation wird von der Politik bewusst gefördert. Es ist ihr Ziel, das Monopol der KV zu brechen, die Ärzte zu parzellieren und zu Selektionsverträgen zu motivieren. Darüber hinaus ist es das erklärte Ziel der Gesundheitspolitik, die sog. „doppelte Facharztschiene“ und damit die niedergelassenen Fachärzte abzuschaffen. Dies stellt die Berufsverbände – hier den bng – vor große Aufgaben. Einerseits sollten wir nicht ohne Not das KV-System verlassen, zum anderen müssen aber kurz- und mittelfristig neue Wege wie „Selektive Verträge“ und Organisationsformen wie „Genossenschaften“ diskutiert und vorbereitet werden.
Loperamid nur noch für Selbstzahler?
Die zum 1. April in Kraft getretene Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie beschreibt allgemeine Regeln einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Verordnungsweise sowie die konkrete Darstellung der Leistungseinschränkungen und -ausschlüsse unter Berücksichtigung der zahlreichen gesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre. Die generelle Streichung der Kostenerstattung für die Verordnung von Loperamid ist aus gastroenterologischer Sicht nicht hinnehmbar, da das Medikament für die symptomatische Behandlung schwerwiegender und chronischer Erkrankungen unverzichtbar ist. „Die Bestimmung ist praxisfern und medizinisch falsch. Loperamid aus der Verordnungsfähigkeit zu streichen, d.h. auf diese Therapie zu verzichten, bedeutet, die Patienten mit ihren Beschwerden nicht ernst zu nehmen und ihnen eine hochwirksame Hilfe zu verweigern“, betont Dr. Franz Josef Heil, Vorstand des bng. Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen fordert deshalb eine rasche Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in diesem Punkt.
Solidarität ist gefragt
Dies setzt eine ganz andere Qualität des gemeinsamen Handelns der Mitglieder des bng voraus: Solidarität, Verbindlichkeit, Kampfkraft. Um dies zu erreichen, ist Kommunikation (Diskussion der Politikmodelle und Überzeugungsarbeit) vonnöten. An solch einem offenen Diskurs mangelt es im bng! Wir werden uns bemühen, denn dieser Mangel muss überwunden werden.
Erste Genossenschaftsverträge
Aktuell laufen wichtige Auseinandersetzungen zwischen Fachärzten und Krankenkassen. Während „im Norden und Osten“ viele Gastroenterologen einen „kleinen Zugewinn“ durch die neue Honorierung erreichen können, verlieren unsere Kollegen in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen Honorar. Dies motiviert unsere Kollegen dort – in Zusammenschluss mit Haus- und Fachärzten – den Protest zu organisieren. Erste Erfolge konnten schon erreicht werden. In Baden-Württemberg ist es gelungen, einen Direktvertrag (Medi-bng) nach §140 SGB V über gastroenterologische Kernleistungen (Gastroskopie und Koloskopie) mit der AOK abzuschließen. Für eine Gastroskopie werden ab sofort 115 € und für eine Koloskopie 220 € als Einzelleistung bezahlt. Auch in Hessen hat die dortige Genossenschaft erste Versorgungsverträge mit einer BKK abgeschlossen. Aus diesen Aktivitäten müssen wir bundesweit lernen. „Der bestmögliche Vertrag“ könnte Richtschnur für die Forderungen in der ganzen Republik werden. Es ist das Ziel des Vorstandes, diese Entwicklungen zu kommunizieren und sie aktiv, personell und auch finanziell zu unterstützen. Dabei können wir nur etwas erreichen, wenn viele Kolleginnen und Kollegen mitmachen.