GBA-Beschluss Vosevi®
22. Februar 2018
Siehe auch:
Der G-BA hat zu Sofosbuvir/Velpatasvir/Voxilaprevir (Vosevi®) folgenden Beschluss gefasst DAA-naive Patienten ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirrhose, Genotyp 1:
- zweckmäßige Vergleichstherapie: Ledipasvir/Sofosbuvir
- Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
DAA-naive Patienten ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirrhose, Genotyp 2:
- zweckmäßige Vergleichstherapie: Sofosbuvir plus Ribavirin oder Sofosbuvir/Velpatasvir
- Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
DAA-naive Patienten ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirrhose, Genotyp 3:
- zweckmäßige Vergleichstherapie: Sofosbuvir plus Ribavirin oder Sofosbuvir/Velpatasvir
- Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
DAA-naive Patienten ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirrhose, Genotyp 4:
- zweckmäßige Vergleichstherapie: Ledipasvir/Sofosbuvir
- Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
DAA-naive Patienten ohne oder mit kompensierter Zirrhose, Genotypen 5 oder 6:
- zweckmäßige Vergleichstherapie: Ledipasvir/Sofosbuvir
- Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Patienten mit DAA-Vorbehandlung ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirrhose:
- zweckmäßige Vergleichstherapie: Eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des Arztes, unter Beachtung der Vortherapie(n), Genotyp und der jeweiligen Zulassung. Mögliche Kreuzresistenzen bei der Auswahl der antiviralen Therapie v.a. bei Proteaseinhibitoren sind zu berücksichtigen.
- Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.