GBA-Beschluss Maviret®
22. Februar 2018
Siehe auch:
Trotz kürzerer Therapiedauer bei naiven Patienten ohne Zirrhose kein Zusatznutzen.
Der G-BA hat folgenden Beschluss zu Glecaprevir/Pibrentasvir (Maviret®) gefaßt:
Patienten ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirrhose mit Genotyp 1:
- zweckmäßige Vergleichstherapie: Ledipasvir/Sofosbuvir
- Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Patienten mit Genotyp 2, Patienten ohne Zirrhose, Patienten mit kompensierter Zirrhose, Patienten ohne oder mit kompensierter Zirrhose mit Genotyp 3:
- zweckmäßige Vergleichstherapie: Sofosbuvir plus Ribavirin oder Sofosbuvir/Velpatasvir.
- Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Patienten ohne oder mit kompensierte Zirrhose mit Genotyp 4:
- zweckmäßige Vergleichstherapie: Ledipasvir/Sofosbuvir
- Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Patienten ohne oder mit kompensierter Zirrhose mit den Genotypen 5, 6:
- zweckmäßige Vergleichstherapie: Ledipasvir/Sofosbuvir
- Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Patienten mit Sofosbuvir + Ribavirin- Vorbehandlung:
- zweckmäßige Vergleichstherapie: Eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des Arztes, unter Beachtung der Vortherapie(n), Genotyp und der jeweiligen Zulassung. Mögliche Kreuzresistenzen bei der Auswahl der antiviralen Therapie v.a. bei Proteaseinhibitoren sind zu berücksichtigen.
- Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.