G-BA Beschluss zu Zepatier®
Siehe auch:
19. Juni 2017
Der Gemeinsame Bundesausschluss hat beschlossen:
GT 1 ohne Zirrhose/kompensierte Zirrhose: Zusatznutzen nicht belegt
Zweckmäßige Vergleichstherapie: Patienten ohne Zirrhose die Kombination Ledipasvir/Sofosbuvir oder Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Dasabuvir (ggf. plus Ribavirin). Patienten mit kompensierter Zirrhose die Kombination Ledipasvir/Sofosbuvir.
GT 4 ohne Zirrhose/kompensierte Zirrhose: Zusaznutzen nicht belegt
Zweckmäßige Vergleichstherapie: Patienten ohne Zirrhose die Kombination Ledipasvir/Sofosbuvir oder Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin. Patienten mit kompensierter Zirrhose die Kombination Ledipasvir/Sofosbuvir.
In den „Tragenden Gründen zum Beschluss“ kommt der G-BA in der Gesamtbewertung zu dem Ergebnis, dass eine Ribavirin-freie Therapie mit Elbasvir/Grazoprevir für Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz (Stadium 4 und 5) in der patientenindividuellen Abwägung eine relevante Therapieoption darstellen kann.
Verglichen wurde mit Ledipasvir/Sofosbuvir bzw. Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus ggf. Dasabuvir plus ggf. Ribavirin.