COVID-19
16. Mai 2022
Patientinnen und Patienten mit einem stark geschwächten Immunsystem bauen nach einer Impfung oft keinen ausreichenden Immunschutz gegen Covid-19 und vor allem gegen schwere Verläufe auf. Für diese Patientengruppe kann die vorbeugende Gabe von SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörpern sinnvoll sein, um das Risiko einer Infektion, oder eines schweren oder gar tödlichen Verlaufs im Falle einer Infektion, zu reduzieren. In welchen Fällen die sogenannte Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) in Betracht kommt und wie sie durchgeführt wird, erläutert jetzt erstmals eine S1-Leitlinie für klinisch tätige Ärztinnen und Ärzte. Sie ist unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) und unter Mitwirkung von sieben weiteren medizinischen Fachgesellschaften entstanden. Die Leitlinie steht ab sofort zu Verfügung unter https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/092-002.html
SARS-CoV-2 neutralisierende monoklonale Antikörper kommen sowohl im frühen Stadium einer Erkrankung als auch vorbeugend, als passive Immunisierung, zum Einsatz. Im Verlauf der Pandemie standen verschiedene neutralisierende monoklonale Antikörper (nMAK)- Präparate zur Verfügung. Die Wirkweise durch Bindung der nMAK an spezifischen Stellen des Hüllenproteins (Spike-Protein) von SARS-CoV-2 macht diese Wirkstoffe jedoch anfällig für Wirkungsverluste durch neu auftretende Virusvarianten mit Mutationen, welche Einfluss auf die Bindungsstelle haben, wie im Fall der Omikron-Variante beobachtet wurde. Das neueste Präparat, das seit März 2022 zu Verfügung steht, ist das Kombinationspräparat Tixagevimab/Cilgavimab (AZD7442). Es hat in Laboruntersuchungen auch gute Wirksamkeit gegenüber der Omikron-Variante, einschließlich der derzeit in Deutschland zirkulierenden Omikron-Subvariante BA.2, gezeigt. Dieses Präparat kann aktuell zur Prä-Expositionsprophylaxe in Deutschland und der EU eingesetzt werden.
Aktuell findet kein kommerzieller Vertrieb von nMAK-Präparaten, die zur SARS-CoV-2 PrEP eingesetzt werden können, in Deutschland statt. Die vorhandenen Bestände wurden vom Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der Pandemie beschafft. Sie können über bevorratende Stern- und Satellitenapotheken aus der Bundesnotfallreserve bezogen werden.
Die aktuelle S1-Leitlinie informiert Ärztinnen und Ärzte über den Hintergrund der Prä-Expositionsprophylaxe bei SARS CoV-2, über die Auswahl der Patientinnen und Patienten, Durchführung, Wirksamkeit und mögliche Risiken der Behandlung. Die Leitlinie ist einsehbar unter https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/092-002.html.