Check-up 35
22. November 2020
Versicherte ab 35 Jahren haben künftig einmalig den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C als Bestandteil des sogenannten Check-ups (Gesundheitsuntersuchung) testen zu lassen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Plenumssitzung am 20. November 2020. Damit sollen unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) oder Hepatitis-C-Virus (HCV) erkannt werden.
Übergangsweise können Versicherte über 35 den neu eingeführten Test auf Hepatitis B und C jedoch auch separat nachholen, wenn ihr letzter Check-up weniger als 3 Jahren ab Inkrafttreten dieses Beschlusses zurückliegt. Damit soll allen Versicherten zeitnah das neue Angebot zur Verfügung stehen. Selbstverständlich kann das Hepatitis-Screening auch beim nächsten regulären Check-up in Anspruch genommen werden.
Erst nach Honorarverhandlung
Bevor das Hepatitis-Screening in Anspruch genommen werden kann, sind noch folgende Umsetzungsschritte notwendig: Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Er tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach verhandeln Ärzte und Krankenkassen im Bewertungsausschuss die Höhe der ärztlichen Vergütung. Sobald die Abrechnungsziffer feststeht, kann die Leistung in Anspruch genommen werden.