Entschädigung der Opfer des Blutskandals
17. April 2017
Seit drei Jahrzehnten warten Menschen, die in den 70er- und 80er-Jahren durch kontaminierte Blutprodukte mit HIV infiziert worden sind, auf Sicherheit: Immer wieder standen die Entschädigungszahlungen in Frage – für die meisten der rund 550 Überlebenden des Blutskandals die Absicherung ihrer Existenz. Nun hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe eine dauerhafte Lösung angekündigt: Noch in dieser Legislaturperiode soll ein Gesetzestext verabschiedet werden, der lebenslange Entschädigungszahlungen garantiert. Die finanziellen Mittel, die bislang anteilig von Bund, Ländern, involvierten Pharmafirmen und Deutschem Roten Kreuz (DRK) aufgebracht wurden, sollen künftig allein vom Bund zur Verfügung gestellt werden.
Alle Verbände, die sich gemeinsam für die Rechte der Betroffenen einsetzen, freuen sich, dass die hartnäckigen Bemühungen zum Erfolg geführt haben. Auch wenn die Verbände nach wie vor die Pharmaindustrie sowie das DRK moralisch mit in der Verantwortung sehen, begrüßen sie ausdrücklich die geplante Gesetzesänderung. Das Bundesgesundheitsministerium verhandelt zudem zurzeit über freiwillige Zahlungen der im HIV-Bereich engagierten Pharma-Unternehmen – bislang ohne konkretes Ergebnis.
Hepatitis-C-Betroffene ebenfalls entschädigen
Zum Welt-Hämophilie-Tag möchten die Deutsche Hämophiliegesellschaft, die Deutsche AIDS-Hilfe und der WEISSE RING zudem auf eine weitere Opfergruppe aufmerksam machen: diejenigen Hämophilen (Bluter), die im Rahmen des Blutskandals mit dem Hepatitis-C-Virus (HCV) infiziert wurden. Während die HIV-infizierten Hämophilie-Patienten durch das HIV-Hilfegesetz entschädigt werden, warten die ca. 2.000 HCV-infizierten Hämophilen trotz identischer Infektionsursachen noch immer auf eine Entschädigung.
Weitere Informationen:
Berichterstattung über die geplante Gesetzesänderung auf dhg.de