DGVS und DGIM sehen Zusatznutzen für Ledipasvir/Sofosbuvir
01. April 2015
Anfang März veröffentlichte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) seine Dossierbewertung zu Ledipasvir/Sofosbuvir. Einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen sieht das IQWiG nur bei zwei von insgesamt sieben Patientengruppen: bei einer Infektion mit HCV vom Genotyp 1, wenn vorherige Therapien erfolglos geblieben waren und wenn bisher unbehandelte Patienten noch keine Leberzirrhose entwickelt haben.
Die Vorstände der DGVS und DGIM haben dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) am 23.3.2015 eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme zur Nutzenbewertung bzw. Kosten-Nutzen-Bewertung vorgelegt. Beide Vorstände betrachten die Zulassung von Ledipasvir/Sofosbuvir als „einen weiteren erheblichen Fortschritt in der Bekämpfung der chronischen HCV-Infektion und deren Folgen“.